Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin:
Die Kostenübernahme erfolgt in zwei Stufen:
- Zunächst übernimmt die Krankenkasse 80% der Kosten der im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten kieferorthopädischen Behandlung. Der behandelnde Kieferorthopäde rechnet
80% der entstandenen Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Der Versicherte hat den verbleibenden Restbetrag als Eigenanteil an den Zahnarzt zu zahlen.
- Diesen Betrag erstattet die Krankenkasse den Versicherten, sofern der erfolgreiche Abschluss durch den Kieferorthopäden bestätigt wird. Bei den über 18-jährigen erfolgt eine Kostenübernahme
nur dann, wenn auch ein chirurgischer Eingriff nötig ist, wie oben geschildert. Frag den Kieferorthopäden! Außervertragliche Behandlungen sind in jedem Umfang immer möglich. Kostenangebot vom
Kieferorthopäden/in einholen.